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   SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15 ER   

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SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15 ER (https://dejure.org/2015,31617)
SG Gießen, Entscheidung vom 04.11.2015 - S 25 AS 496/15 ER (https://dejure.org/2015,31617)
SG Gießen, Entscheidung vom 04. November 2015 - S 25 AS 496/15 ER (https://dejure.org/2015,31617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Justiz Hessen

    SGB II § 22 Abs. 1, SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 4
    Das Konzept des Landkreises Gießen zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft ist - jedenfalls für den Bereich der Stadt Gießen und Drei-Personen-Haushalte - schlüssig. Eine Bedarfsgemeinschaft aus drei Personen ist auch dann an den Angemessenheitsgrenzen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 37
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15
    Dabei wurden, wie vom Bundessozialgericht gefordert (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Juris- Rn. 21 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 70 m.w.N.), sogenannte Substandardwohnungen (ohne Bad oder Sammelheizung), aber auch Wohnungen des Luxussegments, unberücksichtigt gelassen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann ein Konzept ausschließlich auf Bestandsmieten basieren (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Juris- Rn. 30 = NZS 2014, 149).

    Das Bundessozialgericht hält hingegen sogar einen pauschalen Anteil von 20 % für möglich (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Juris-Rn. 37 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 70).

    Ob dieser Rückschluss bei Erhebungen, die sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zulässiger Weise nur auf Bestandsmieten stützen dürfen (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Juris-Rn. 30 = NZS 2014, 149), tatsächlich zwingend ist, kann letztlich dahinstehen, da die Zweifel des Gerichts an der ausreichenden Anzahl von abstrakt zugänglichen Neuvertragswohnungen durch die Ermittlungen des Gerichts in diesem Verfahren und im Verfahren S 25 AS 331/15 ER bei der Wohnbau Gießen GmbH beseitigt wurden.

  • LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13

    Aufwendungen für einen Umzug und die Kostenübernahme für eine neue Wohnung im

    Auszug aus SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15
    Das Konzept des Antragsgegners entspricht diesen Vorgaben (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 40 ff).

    Es handelt sich um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung, der auf Grund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (so auch Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris- Rn. 40 ff).

    Dass die sogenannten Angebotsmieten nicht in die Berechnung eingeflossen sind, begegnet ebenfalls keinen Bedenken (ebenso Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 45).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei

    Auszug aus SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15
    Grundsätzlich wird bei der Frage, ob es sich um einen Drei-Personen- Haushalt oder um einen Zwei-Personen- und einen Ein-Personen-Haushalt handelt, danach differenziert, ob die Bewohner der Wohnung eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft sind (vgl. BSG vom 18. Juni 2008 - B 14/11b AS 61/06 R - Juris- Rn. 21).

    Bei einer Bedarfsgemeinschaft kann typischerweise davon ausgegangen werden, dass der Wohnraum insgesamt gemeinsam genutzt wird (vgl. BSG vom 18. Juni 2008 - B 14/11b AS 61/06 R - Juris-Rn. 22).

  • SG Gießen, 28.11.2014 - S 25 AS 859/14

    Konzept des Landkreises Gießen zu Unterkunftskosten nicht schlüssig

    Auszug aus SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15
    Die gegenteilige Auffassung (SG Gießen vom 28. November 2014 - S 25 AS 859/14 ER - Juris-Rn. 39) wird ausdrücklich aufgegeben.

    Da der kommunale Träger inzwischen aber die bereits im Beschluss im Verfahren S 25 AS 859/14 ER geforderte Neuberechnung ohne die Daten aus dem Bestand des Antragsgegners vorgelegt hat und diese nicht zu einer Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen geführt hat, zeigt sich, dass die erwartete Verzerrung durch den möglichen Zirkelschluss nicht vorliegt.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15
    Der 4. Senat des Bundessozialgerichts meint, dass Fälle der objektiven Unmöglichkeit der Anmietung einer angemessenen Wohnung nur in Ausnahmefällen auftreten können (BSG vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - Juris-Rn. 36 = BSGE 102, 263 [BSG 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R] ) und geht damit davon aus, dass die Frage der ausreichenden Anzahl angemessener Wohnungen im Rahmen des Konzepts beantwortet wird.
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 36/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip

    Auszug aus SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG sind die Kosten der Unterkunft und Heizung im Regelfall unabhängig von Alter und Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen, wenn Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, insbesondere anderen Familienangehörigen, nutzen (z.B. BSG vom 29. November 2012 - B 14 AS 36/12 R - Juris-Rn. 26).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15
    Der 14. Senat folgt diesem Ansatz nur bedingt und nimmt nur in den Fällen, in denen das Konzept auf einem qualifizierten Mietspiegel beruht, an, dass angemessene Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich in ausreichender Anzahl vorhanden sind (BSG vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - Juris-Rn. 30 = SGb 2012, 361 [BSG 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R] ).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15
    Gegen die konkrete Angemessenheit des niedrigeren, abstrakt angemessenen Unterkunftsbedarfs und die Zumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen können Gründe sprechen, die auch einem Umzug entgegenstehen wie Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Rücksichtnahme auf schulpflichtige Kinder, Alleinerziehung (BSG vom 16. April 2013 - B 14 AS 28/12 R - Juris-Rn. 37).
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15
    Die Antragstellerinnen bilden grundsätzlich mit dem Sohn der Antragstellerin zu 1. eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 SGB II. Die Antragstellerinnen haben weder Anhaltspunkte dafür vorgetragen, noch sind sonst Anhaltspunkte ersichtlich, die darauf schließen lassen, dass der Sohn der Antragstellerin zu 1. nicht dem Haushalt der Antragstellerin zu 1. angehört (vgl. dazu BSG vom 14. März 2012 - B 14 AS 17/11 R - Juris-Rn. 26 = BSGE 110, 204).
  • BSG, 17.10.2013 - B 14 AS 70/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über die Gültigkeit von Satzungen

    Auszug aus SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15
    Nach dieser Vorschrift ist zu überprüfen, ob eine Wohnung, die den abstrakten Kriterien entspricht, für den Leistungsberechtigten auf dem Mietmarkt tatsächlich verfügbar und konkret anmietbar war, es ihm also möglich war, die Kosten für die Unterkunft auf das abstrakt angemessene Maß zu senken (konkrete Angemessenheit, BSG vom 17. Oktober 2013 - B 14 AS 70/12 R - Juris-Rn. 29 = BSGE 114, 257).
  • SG Gießen, 10.01.2013 - S 25 AS 832/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

  • LSG Hessen, 23.02.2024 - L 9 AS 138/19

    SGB II

    Ob dieser Rückschluss bei Erhebungen, die sich nach der Rechtsprechung des BSG zulässiger Weise nur auf Bestandsmieten stützen dürften (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -), tatsächlich zwingend sei, könne letztlich dahinstehen, da die Zweifel des Gerichts an der ausreichenden Anzahl von abstrakt zugänglichen Neuvertragswohnungen durch die Ermittlungen des Gerichts in den Verfahren S 25 AS 331/15 ER und S 25 AS 496/15 ER bei der Wohnbau A-Stadt GmbH beseitigt worden seien.
  • LSG Hessen, 23.02.2024 - L 9 AS 139/19

    SGB II

    Ob dieser Rückschluss bei Erhebungen, die sich nach der Rechtsprechung des BSG zulässiger Weise nur auf Bestandsmieten stützen dürften (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -), tatsächlich zwingend sei, könne letztlich dahinstehen, da die Zweifel des Gerichts an der ausreichenden Anzahl von abstrakt zugänglichen Neuvertragswohnungen durch die Ermittlungen des Gerichts in den Verfahren S 25 AS 331/15 ER und S 25 AS 496/15 ER bei der Wohnbau A-Stadt GmbH beseitigt worden seien.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2017 - L 13 AS 224/16

    Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter

    Wie das SG hält der Senat diese Rechtsprechung jedoch nicht auf den vorliegenden Fall für übertragbar (so auch: SG Gießen, Beschluss vom 4. November 2015 - S 25 AS 496/15 ER, juris Rn. 44; a.A.: Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 14. November 2012 - L 16 AS 90/12, juris Rn. 26 ff ; SG Karlsruhe, Urteil vom 6. Februar 2014 - S 13 AS 235/13 - juris Rn. 58 ff).
  • SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das Konzept des Beklagten entspricht diesen Vorgaben (SG Gießen vom 4.11.2015 S 25 AS 496/15 ER - juris; vom 27.01.2016 - S 25 AS 225/14 - unveröffentlicht; vom 28.11.2014 - S 25 AS 859/14 ER - juris; Hessisches LSG vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - juris).

    Ob dieser Rückschluss bei Erhebungen, die sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zulässiger Weise nur auf Bestandsmieten stützen dürfen (BSG vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R -Rn. 30, juris = NZS 2014, 149), tatsächlich zwingend ist, kann letztlich dahinstehen, da die Zweifel des Gerichts an der ausreichenden Anzahl von abstrakt zugänglichen Neuvertragswohnungen durch die Ermittlungen des Gerichts in den Verfahren S 25 AS 331/15 ER und S 25 AS 496/15 ER bei der C-GmbH beseitigt wurden.

  • SG Gießen, 27.01.2016 - S 25 AS 8/14
    Das Gericht hat die Ermittlungen bei der C. A-Stadt GmbH in den Verfahren S 25 AS 331/15 ER und S 25 AS 496/15 ER zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

    Ob dieser Rückschluss bei Erhebungen, die sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zulässiger Weise nur auf Bestandsmieten stützen dürfen (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Juris-Rn. 30 = NZS 2014, 149), tatsächlich zwingend ist, kann letztlich dahinstehen, da die Zweifel des Gerichts an der ausreichenden Anzahl von abstrakt zugänglichen Neuvertragswohnungen durch die Ermittlungen des Gerichts in den Verfahren S 25 AS 331/15 ER und S 25 AS 496/15 ER bei der C. A-Stadt GmbH beseitigt wurden.

  • SG Gießen, 05.07.2017 - S 25 AS 394/14
    Ob dieser Rückschluss bei Erhebungen, die sich nach der Rechtsprechung des BSG zulässiger Weise nur auf Bestandsmieten stützen dürften (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -), tatsächlich zwingend sei, könne letztlich dahinstehen, da die Zweifel des Gerichts an der ausreichenden Anzahl von abstrakt zugänglichen Neuvertragswohnungen durch die Ermittlungen des Gerichts in den Verfahren S 25 AS 331/15 ER und S 25 AS 496/15 ER bei der Wohnbau A-Stadt GmbH beseitigt worden seien.
  • SG Gießen, 27.01.2016 - S 25 AS 225/14
    Ob dieser Rückschluss bei Erhebungen, die sich nach der Rechtsprechung des BSG zulässiger Weise nur auf Bestandsmieten stützen dürften (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -), tatsächlich zwingend sei, könne letztlich dahinstehen, da die Zweifel des Gerichts an der ausreichenden Anzahl von abstrakt zugänglichen Neuvertragswohnungen durch die Ermittlungen des Gerichts in den Verfahren S 25 AS 331/15 ER und S 25 AS 496/15 ER bei der Wohnbau A-Stadt GmbH beseitigt worden seien.
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